Garantiebedingungen Nachstehende Garantiebedingungen beschreiben Voraussetzung und Umfang unserer Garantieleistung
1. Für Gerätekomponenten, bei deren Veräußerung ausdrücklich die Übernahme einer Garantie erklärt wurde, garantieren wir für den in der Garantieerklärung angegebenen Zeitraum (Garantiezeit), dass diese keine Fehler in Material, Verarbeitung und Funktion aufweisen. Wir beheben nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel, die nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb der Garantiezeit, unverzüglich nach Feststellung des Mangels vom Erstabnehmer in Textform mitgeteilt werden. Die Garantie umfasst nur Gerätekomponenten, die bei der Produktion in einem Neugerät installiert wurden, nicht bei einem Einzelerwerb der Komponente als Ersatzteil. Die Garantiezeit beginnt mit der Installation des Gerätes oder spätestens 4 Wochen nach Lieferung, je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf geringfügige Abweichungen, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind sowie für Verbrauchsmaterialien.
2. Voraussetzung für unsere Garantieleistung ist die Beachtung der Bedienungsanleitung, insbesondere die von uns vorgegebenen Installations- und Umgebungsbedingungen. Die Garantie erlischt, wenn nicht ausschließlich die von uns vorgegebenen Verbrauchsmaterialien verwendet werden oder wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind. Ferner besteht kein Garantieanspruch, soweit der Defekt auf Fehlgebrauch, Unfall, unsachgemäßer Handhabung, sonstigen Veränderungen am Gerät durch den Kunden, normaler Abnutzung oder Naturkatastrophen beruht.
3. Im Garantiefall werden wir ein Ersatzteil für die defekte Gerätekomponente kostenfrei zur Verfügung stellen. Kosten des Service und Technikers für Anfahrt und Einbau werden wir entsprechend den jeweiligen Servicepreisen in Rechnung stellen. Bei Versand in einen EU-Staat ist dieser kostenfrei, der Versand in Drittländer erfolgt nach CIP Incoterms 2010.
Die defekte Gerätekomponente ist auf Kosten des Senders ordnungsgemäß verpackt und unter Verwendung der Dekontaminationserklärung an unseren Sitz in Jena zurückzusenden.
4. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit und setzen keine neue Garantiezeit in Lauf. Die Garantiezeit für im Garantiefall eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiezeit der ursprünglich erworbenen Gerätekomponente.
5. Ansprüche aus Gewährleistung bleiben von unseren Garantiebedingungen unberührt. Weitergehende Garantieansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Geräte mit Langzeitgarantie
Atomabsorptionsspektrometer
Optische Emissionsspektrometer
PlasmaQuant PQ 9000-Serie
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SPECORD-Serie
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multi N/C x300 Serie
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qTOWER³ Serie
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